AGB - IB-VisKom

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Nachstehende  Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten  Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten  somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht  nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätesten mit der  Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als  angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine  Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.  Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die  Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und  sämtliche Bestellungen sind erst dann rechtswirksam, wenn sie  schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für  Ergänzungen, Abänerungen und Nebenabreden.
Für alle angegebenen Maße,  Farbtöne, Festigkeitsbezeichnungen etc. gelten die branchenüblichen  bzw. im Hinblick auf den Verwendungszweck der Ware vertretbaren  Tolleranzen.
3. Preise
Maßgebend  sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der  jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und  Leistungen werden gesondert berechnet.
Soweit nicht anders angegeben,  binden  die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum.  Anschließend bleiben durch Löhne und Materialkosten bedingte  Preisänderungen vorbehalten.
Preise für Sendungen gelten, sofern nicht anders  vereinbart, immer ab Werk.
4. Porto und Verpackung
Versand  erfolgt, soweit der Besteller keine besonderen Weisungen gegeben hat,  nach bestem Ermessen. Lieferkosten sowie Verpackung trägt der Besteller.  Das Transportrisiko geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung  an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist.  Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des  Auftraggebers.
5. Lieferzeiten
Die  zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Lieferzeiten, die  verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der  Schriftform.
In Fällen, in denen die Verspätung der Lieferung auf  höhere Gewalt, wie Aussperrung, Streik oder von nicht zu vertretende  rechtzeitige Selbstbelieferung beruht, verlängert den Liefertermin um  die Zeit der Behinderung.
Wenn die Behinderung mehr als drei Monate  dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,  hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu  treten.
Zur Teillieferung bin ich innerhalb der Vereinbarten bzw. der  verlängerten Lieferfrist berechtigt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers  erstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferung.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen  sind komplett zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto nach  Rechnungsdatum. Eigenmächtiger Abzug (z.B. Skontoabzüge ohne  schriftliche Vereinbarung) wird nachgefordert und/oder führt zum Verlust  jeglicher Gewährleistung. Die Abänderung der Zahlungsbedingung bedarf  der Schriftform. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen  ausgestellt werden.
Gerät der Besteller in Verzug, so bin ich berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen mit 5%  zu berechnen.
Eine  Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen  können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der  Scheck eingelöst wird.
7. Reprofilme und Stammdaten
Reprofilme und Stammdaten werden zum Selbstkostenpreis kalkuliert und verbleiben als Eigentum beim Lieferant.
8. Gewährleistungen
Die  angegebenen Leistungen, Maße, Gewichte etc. sind annähernd; geringe  Abweichungen sind handelsüblich und zulässig. Ich garantiere, dass die  Ware frei von Fabrikations- und Materialmängel ist.
Die  Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Auftretende Mängel hat  der Besteller spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware  schriftlich einzureichen. Mängelrügen berechtigen nicht zur  Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten, d.h.  Wandlung, Minderung und Ersatzlieferung sind dabei ausgeschlossen,  sofern ordnungsgemäße Beseitigungen möglich und innerhalb angemessener  Frist vorgenommen worden ist. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt für  fehlerhafte Stücke kostenlose Instandsetzung oder kostenlose frachtfreie  Ersatzlieferung, wenn die beanstandete Ware an uns zurückgesandt wurde.  Eine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße oder nachlässige  Behandlung seitens des Empfängers entstanden sind, wird nicht  übernommen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann  der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder  Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale  Abnutzung ist ausgeschlossen.
9. Garantieleistungen
Eine  handelsübliche Garantie für die gelieferten Produkten wie z.B. auf  Farben 2 Jahre Lichtechtheit wird übernommen. Die Gewähr erstreckt sich  darauf, das die Erzeugnisse innerhalb der Garantiezeit ihren  Verwendungszweck voll erfüllen. Voraussetzung für die Geltendmachung von  Rechten aus der Garantie ist der Nachweis de Lieferdatums und der  Herkunft der Beanstandungsstücke. Für die Ersatzlieferung und den Umfang  der Haftung gilt Punkt 8 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingung.
10. Eigentumsvorbehalt
Die  gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein  Eigentum. Die Vertragsparteien vereinbaren auch den sog.  verlängerten  Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im  ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange  er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereinungen sind  unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund  bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Besteller  bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der  Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner  Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
11. Anwendbares Recht
Für  diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen  Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand
Soweit  der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische  Person des öffentlichen Rechts oder öffentich-rechtliches Sondervermögen  ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem  Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden  Streitigkeiten.
13. Teilnichtigkeit
Sollte  eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im  Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird  hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen  nicht berührt.
Geschäft:
Ingo Brummer
Visuelle Kommunikation
Friedhofstr. 21
70191 Stuttgart
Tel:  0711 / 528 33 04
Fax: 0711 / 528 33 05
e-Mail: schilder@ib-viskom.de
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