Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätesten mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sind erst dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänerungen und Nebenabreden.
Für alle angegebenen Maße, Farbtöne, Festigkeitsbezeichnungen etc. gelten die branchenüblichen bzw. im Hinblick auf den Verwendungszweck der Ware vertretbaren Tolleranzen.
3. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Soweit nicht anders angegeben, binden die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum. Anschließend bleiben durch Löhne und Materialkosten bedingte Preisänderungen vorbehalten.
Preise für Sendungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, immer ab Werk.
4. Porto und Verpackung
Versand erfolgt, soweit der Besteller keine besonderen Weisungen gegeben hat, nach bestem Ermessen. Lieferkosten sowie Verpackung trägt der Besteller. Das Transportrisiko geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
5. Lieferzeiten
Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Lieferzeiten, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
In Fällen, in denen die Verspätung der Lieferung auf höhere Gewalt, wie Aussperrung, Streik oder von nicht zu vertretende rechtzeitige Selbstbelieferung beruht, verlängert den Liefertermin um die Zeit der Behinderung.
Wenn die Behinderung mehr als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.
Zur Teillieferung bin ich innerhalb der Vereinbarten bzw. der verlängerten Lieferfrist berechtigt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers erstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferung.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind komplett zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto nach Rechnungsdatum. Eigenmächtiger Abzug (z.B. Skontoabzüge ohne schriftliche Vereinbarung) wird nachgefordert und/oder führt zum Verlust jeglicher Gewährleistung. Die Abänderung der Zahlungsbedingung bedarf der Schriftform. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen ausgestellt werden.
Gerät der Besteller in Verzug, so bin ich berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen mit 5% zu berechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
7. Reprofilme und Stammdaten
Reprofilme und Stammdaten werden zum Selbstkostenpreis kalkuliert und verbleiben als Eigentum beim Lieferant.
8. Gewährleistungen
Die angegebenen Leistungen, Maße, Gewichte etc. sind annähernd; geringe Abweichungen sind handelsüblich und zulässig. Ich garantiere, dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängel ist.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Auftretende Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich einzureichen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten, d.h. Wandlung, Minderung und Ersatzlieferung sind dabei ausgeschlossen, sofern ordnungsgemäße Beseitigungen möglich und innerhalb angemessener Frist vorgenommen worden ist. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt für fehlerhafte Stücke kostenlose Instandsetzung oder kostenlose frachtfreie Ersatzlieferung, wenn die beanstandete Ware an uns zurückgesandt wurde. Eine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße oder nachlässige Behandlung seitens des Empfängers entstanden sind, wird nicht übernommen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
9. Garantieleistungen
Eine handelsübliche Garantie für die gelieferten Produkten wie z.B. auf Farben 2 Jahre Lichtechtheit wird übernommen. Die Gewähr erstreckt sich darauf, das die Erzeugnisse innerhalb der Garantiezeit ihren Verwendungszweck voll erfüllen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ist der Nachweis de Lieferdatums und der Herkunft der Beanstandungsstücke. Für die Ersatzlieferung und den Umfang der Haftung gilt Punkt 8 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingung.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Die Vertragsparteien vereinbaren auch den sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereinungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13. Teilnichtigkeit
Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Auftraggeber. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätesten mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen sind erst dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänerungen und Nebenabreden.
Für alle angegebenen Maße, Farbtöne, Festigkeitsbezeichnungen etc. gelten die branchenüblichen bzw. im Hinblick auf den Verwendungszweck der Ware vertretbaren Tolleranzen.
3. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Soweit nicht anders angegeben, binden die in den Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum. Anschließend bleiben durch Löhne und Materialkosten bedingte Preisänderungen vorbehalten.
Preise für Sendungen gelten, sofern nicht anders vereinbart, immer ab Werk.
4. Porto und Verpackung
Versand erfolgt, soweit der Besteller keine besonderen Weisungen gegeben hat, nach bestem Ermessen. Lieferkosten sowie Verpackung trägt der Besteller. Das Transportrisiko geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers.
5. Lieferzeiten
Die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Lieferzeiten, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
In Fällen, in denen die Verspätung der Lieferung auf höhere Gewalt, wie Aussperrung, Streik oder von nicht zu vertretende rechtzeitige Selbstbelieferung beruht, verlängert den Liefertermin um die Zeit der Behinderung.
Wenn die Behinderung mehr als drei Monate dauert, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.
Zur Teillieferung bin ich innerhalb der Vereinbarten bzw. der verlängerten Lieferfrist berechtigt. Das Rücktrittsrecht des Bestellers erstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferung.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind komplett zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto nach Rechnungsdatum. Eigenmächtiger Abzug (z.B. Skontoabzüge ohne schriftliche Vereinbarung) wird nachgefordert und/oder führt zum Verlust jeglicher Gewährleistung. Die Abänderung der Zahlungsbedingung bedarf der Schriftform. Für Teillieferungen können entsprechende Teilrechnungen ausgestellt werden.
Gerät der Besteller in Verzug, so bin ich berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen mit 5% zu berechnen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
7. Reprofilme und Stammdaten
Reprofilme und Stammdaten werden zum Selbstkostenpreis kalkuliert und verbleiben als Eigentum beim Lieferant.
8. Gewährleistungen
Die angegebenen Leistungen, Maße, Gewichte etc. sind annähernd; geringe Abweichungen sind handelsüblich und zulässig. Ich garantiere, dass die Ware frei von Fabrikations- und Materialmängel ist.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Auftretende Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich einzureichen. Mängelrügen berechtigen nicht zur Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten, d.h. Wandlung, Minderung und Ersatzlieferung sind dabei ausgeschlossen, sofern ordnungsgemäße Beseitigungen möglich und innerhalb angemessener Frist vorgenommen worden ist. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt für fehlerhafte Stücke kostenlose Instandsetzung oder kostenlose frachtfreie Ersatzlieferung, wenn die beanstandete Ware an uns zurückgesandt wurde. Eine Gewähr für Schäden, die durch unsachgemäße oder nachlässige Behandlung seitens des Empfängers entstanden sind, wird nicht übernommen. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
9. Garantieleistungen
Eine handelsübliche Garantie für die gelieferten Produkten wie z.B. auf Farben 2 Jahre Lichtechtheit wird übernommen. Die Gewähr erstreckt sich darauf, das die Erzeugnisse innerhalb der Garantiezeit ihren Verwendungszweck voll erfüllen. Voraussetzung für die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ist der Nachweis de Lieferdatums und der Herkunft der Beanstandungsstücke. Für die Ersatzlieferung und den Umfang der Haftung gilt Punkt 8 dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingung.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum. Die Vertragsparteien vereinbaren auch den sog. verlängerten Eigentumsvorbehalt. Der Besteller ist berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereinungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderung tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen.
11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
13. Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.